Webpräsenz der 41. Grundschule "Elbtalkinder"
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Vorsitzender des Elternrates der 41. Grundschule

Name: Herr Tischer

Aufgaben des Elternsprechers:

Vertrauter der Eltern

Organisation der Übermittlung wichtiger Informationen Treffen der Elternvertretung Klassenveranstaltungen Lockdown
Aufgaben des Elternspreche zum Download als PDF

Zeitliche Abfolge der Unterrichtsstunden

1 Stunde 07:30 bis 08:15 Uhr
2 Stunde 08:30 bis 09:15 Uhr
3 Stunde 09:35 bis 10:20 Uhr
4 Stunde 10:30 bis 11:15 Uhr
5 Stunde 12:15 bis 13:00 Uhr
6 Stunde 13:10 bis 13:55 Uhr

Zensierung und Bewertung

Liebe Eltern, hinter den einzelnen Zensuren und Bewertungen verbergen sich Definitionen, welche zum besseren Verständnis hier erklärt werden sollen.

Auszug aus dem Amtsblatt des Sächsischen Ministeriums für Kultus
1 (sehr gut) wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht oder darüber hinaus geht
2 (gut) wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht
3 (befriedigend) wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
4 (ausreichend) wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
5 (mangelhaft) wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
6 (ungenügend) wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können
Notentendenzen können durch das Hinzufügen der Zeichen „+“ oder „-“ ausgedrückt werden.

Was verbirgt sich hinter diesen einzelnen Begriffen?
Betragen: - Aufmerksamkeit
- Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten
- Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn
- Selbsteinschätzung
- Hilfsbereitschaft
Fleiß: - Lernbereitschaftt
- Zielstrebigkeit und Ausdauer
- Regelmäßigkeit
Mitarbeit: - Initiative
- Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
- Beteiligung am Unterricht
- Selbständigkeit und Kreativität
- Verantwortungsbereitschaft
Ordnung: - Sorgfalt
- Bereithalten der Unterrichtsmittel
- Einhalten von Regeln und Absprachen
- Pünktlichkeit

GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN - INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (Stand 07.07.2023)

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Abs. 5 Satz 2: Infektionsschutzgesetz als PDF Download PDF

Download Formulare

Formular zum Eintrag in die Schülerkartei als PDF Download PDF

Haus- und Hofordnung (Stand: 09.02.2023)

Haus- und Hofordnung als PDF Download PDF

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.